Auch Probleme mit Falschparker?
ZUM FORMULAR
Senden Sie uns einfach Ihr Formular – alles weitere erledigen wir für Sie!
Ihr Problem:
- Sie haben einen Privatparkplatz, egal ob angemietet oder im Eigentum, der ständig verstellt ist?
- Falschparker blockieren regelmäßig Ihren Kundenparkplatz oder Ihre Einfahrt?
- Sie sind genervt von den ständigen und unverschämten Ausreden der Besitzstörer?
Unsere Lösung:
- Wir forschen den Falschparker für Sie aus.
- Wir fordern ihn auf, eine schriftliche Unterlassungserklärung abzugeben.
- Wir machen für Sie eine angemessene Unkostenpauschale pro Falschparker geltend.
Ihr Formular:
- Fahrzeug des Falschparkers fotografieren.
- Einfach Formular ausfüllen und Foto hochladen.
- Formular absenden – alles weitere erledigen wir. Für Sie völlig kostenlos!
Sie haben einen Privat- oder Kundenparkplatz der ständig von Unbefugten benutzt wird?
Falschparker bei der Polizei anzeigen geht leider nicht. Die Polizei kann Ihnen bei einer Besitzstörung nicht helfen, da diese für Privatparkplätze nicht zuständig ist. Es ist auch nicht ratsam, den Falschparker abschleppen zu lassen. Dies wäre nur im äußersten Notfall bei Gefahr im Verzug zulässig und birgt zudem das Risiko, dass Sie am Ende die Abschleppkosten selbst zahlen müssen.
Wir nehmen Ihnen Ihr Problem ab und helfen Ihnen dabei, dass Ihr Kundenparkplatz wieder ausschließlich Ihren Kunden zur Verfügung steht und Ihr Parkplatz weiterhin Ihr Parkplatz bleibt.
Unsere Anwaltskanzlei hat mit Besitzstörungen jahrelange Erfahrung und unterstützt große Handelsunternehmen und Banken, genauso wie den kleinen Gewerbetreibenden oder geplagten Privatparkplatzbesitzer.
Wir forschen den Falschparker aus und fordern ihn auf eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Zusätzlich wird für Sie eine angemessene Unkostenpauschale geltend gemacht.
Jeder Fall wird von unserer Anwaltskanzlei individuell bearbeitet. Und das Beste daran ist: Für Sie entstehen keinerlei Kosten. Sämtliche Kosten muss der Falschparker übernehmen und werden diesem vorgeschrieben. Darüber hinaus machen wir bei jeder gemeldeten Besitzstörung zusätzlich noch eine angemessene Unkostenpauschale für Sie geltend, damit Ihr Ärger und Ihr Aufwand zumindest einigermaßen abgegolten sind.
Parkplatz schon wieder verstellt? Gehen Sie aktiv und konsequent gegen Falschparker vor. Privat- oder Kundenparkplätze zu verstellen ist kein Kavaliersdelikt, welches Sie dulden oder hinnehmen müssen. Das widerrechtliche Verstellen von Privatparkplätzen oder Blockieren von Einfahrten stellt rechtlich eine Besitzstörung dar, gegen die man sich erforderlichenfalls auch mit einer Besitzstörungsklage gerichtlich zur Wehr setzen kann.
Melden Sie Falschparker einfach unserer darauf spezialisierten Anwaltskanzlei. Überlassen Sie es ruhig uns, sich mit den Falschparkern „herumzuärgern“.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Parkplatz auch in Zukunft Ihr Parkplatz bleibt!
Als Privatperson werden es Ihnen Ihre Nerven und als Unternehmer Ihre Kunden oder Mitarbeiter danken!
Formular ausfüllen und Falschparker ganz einfach melden
Wir nehmen Ihnen Ihr Problem ab und helfen Ihnen dabei, dass Ihr Kundenparkplatz ausschließlich Ihren Kunden zur Verfügung steht und Ihr Parkplatz weiterhin Ihr Parkplatz bleibt. Melden Sie uns einfach den Falschparker und den Rest erledigen wir. Einfach Formular ausfüllen und Foto hinzufügen – alles weitere erledigen wir für Sie.